Stadtarchäologie als Teil der städtischen Denkmalpflege

Dauerhaft geschützt
 

Mit der Einführung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen 1980 entstand auch die Möglichkeit, besonders bedeutende Bodendenkmäler in Listen zu einzutragen um ihnen dadurch einen dauerhaften Schutz vor Zerstörung zu geben.

In Aachen sind mittlerweile mehr als 50 Bodendenkmäler in dieser Liste eingetragen. Dazu zählt etwa der Lousberg als jungsteinzeitliches Feuersteinbergwerk, der römische Tempelbezirk Varnenum in Kornelimünster oder auch viele Abschnitte der spätmittelalterlichen Aachener Landwehr.

Jegliche Veränderung eines eingetragenen Bodendenkmals erfordert eine besondere Genehmigung gemäß § 9 DSchG NW, die nur unter ganz besonderen Umständen erteilt.

Die seit 2006 installierte Stadtarchäologie ist Teil des Baudezernats der Stadt Aachen. Sie gehört zur Abteilung Denkmalpflege im Fachbereich für Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) und kümmert sich um die Bodendenkmalpflege. Als Teil der städtischen Verwaltung bietet sie auch Serviceleitungen für Bauwillige, interessierte Bürgerinnen und Bürger wie auch für Fachleute.